Todesfallschutz

Der Todesfallschutz meint den Schutz vor den finanziellen Folgen eines Todesfalles. Er ist ein Bestandteil der meisten privaten Unfallversicherungen. Des Weiteren besteht ein Todesfallschutz bei der Risiko-Lebensversicherung. Bei der einfachen Kapitallebensversicherung und der privaten Rentenzusatzversicherung umfasst der Todesfallschutz in vielen Fällen die Rückzahlung der eingezahlten Beiträge. Die als Todesfallschutz ausgezahlten Leistungen werden dem vertraglich vereinbarten Empfänger ausgezahlt, wobei eine Veränderung des Berechtigten jederzeit zulässig ist. Sollte dem Versicherer keine entsprechende Anweisung vorliegen, erfolgt die Auszahlung an die Angehörigen beziehungsweise Erben. Bei Lebensversicherungen kommen häufig kombinierte Modelle aus einer Abdeckung des Sterberisikos und einer Kapitallebensversicherung zur Anwendung.

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