Todesfallleistungen

Mit den Todesfallleistungen sind die Leistungen gemeint, welche gemäß eines Versicherungsvertrages beim Ableben des Begünstigten fällig werden. Die Auszahlung der Todesfallleistungen erfolgt an den vom Versicherungsnehmer oder vom Begünstigten angegebenen Empfänger. Falls eine derartige Angabe im Versicherungsvertrag nicht vorliegt, zahlt der Versicherer an die erbberechtigten Angehörigen. Die Angabe eines anderen als des bisherigen Berechtigten für die Leistungen im Todesfall ist jederzeit möglich. Die Todesfallleistungen der Unfallversicherung werden zwischen dem Kunden und der Gesellschaft vereinbart. In der privaten Rentenzusatzversicherung ist die Rückzahlung der eingezahlten Versicherungsbeiträge beim Ableben des Begünstigten vor dem Beginn des Rentenbezuges üblich. Eine ausschließlich Todesfallleistungen auszahlende Versicherungsform stellt die Sterbegeldversicherung dar.

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