Die Todesfallabsicherung ist ein Begriff aus der Lebensversicherung und der Unfallversicherung sowie vergleichbarer Versicherungen. Er bezieht sich darauf, dass die Angehörigen beziehungsweise die vom Begünstigten eines Versicherungsvertrages angegebene Bezugsperson finanzielle Leistungen erhalten. Bei privaten Rentenzusatzversicherungen besteht die Todesfallabsicherung häufig aus der Zusage, beim Ableben vor Rentenbeginn oder in den ersten Bezugsjahren die eingezahlten Prämien an den berechtigten Leistungsempfänger zurückzuzahlen. Bei der Aussteuerversicherung und der Ausbildungsversicherung bedeutet die Todesfallabsicherung, dass der Versicherungsvertrag ohne Zahlung der Versicherungsprämie fortgesetzt wird, falls der vertraglich festgelegte Beitragszahler verstirbt. Eine reine Todesfallabsicherung bietet die Sterbegeldversicherung, deren Leistungen ausschließlich beim Ableben des Begünstigten fällig werden.