Überschussbeteiligung

Die Überschussbeteiligung stellt bei Lebensversicherungen einschließlich privater Rentenversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen neben dem Garantiezins einen weiteren Ertragsanteil dar. Viele Versicherer werben mit hohen bisher erreichten Überschussbeteiligungen, welche sich angesichts einer dauerhaften Niedrigzinsphase aber künftig kaum halten lassen. Neben Versicherungen sind auch Anleihen mit variablen Zinsen teilweise mit einer Überschussbeteiligung ausgestattet. In diesem Fall erhalten Anleger eine garantierte Zinszahlung sowie einen vom wirtschaftlichen Erfolg des Emittenten abhängigen Bonus. Private Krankenversicherungen sind ebenfalls mit einer Überschussbeteiligung ausgestattet. Diese führt jedoch überwiegend nur zu einer Verringerung der eigentlich erforderlichen Beitragssteigerungen und nur selten zu einer Barauszahlung. Des Weiteren fließen Überschussbeteiligungen in der PKV regelmäßig in die Altersrückstellungen ein.

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