Überschussanteile

Überschussanteile fallen in der Lebensversicherung bei vergleichbaren Versicherungsarten wie der Rentenversicherung oder der Berufsunfähigkeitsversicherung an. Sie erhöhen die Versicherungsleistung über das garantierte Niveau heraus und werden häufig als Kriterium bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit eines Versicherungsunternehmens genutzt. Die bisher erzielten Überschussanteile bieten jedoch keine Sicherheit für vergleichbare Ergebnisse in den Folgejahren. Eine überdurchschnittlich lange Niedrigzinsphase führt zu einer deutlichen Verringerung der Überschussanteile, zumal Versicherungsgesellschaften zu einer risikoarmen Anlageform verpflichtet sind. Die Überschussanteile bilden sich, indem der Versicherer bei der Anlage der Kundengelder einen höheren als den zur Kostendeckung und für die Auszahlung der Garantieleistung erforderlichen Gewinn erzielt.

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