Man spricht von einer Überschuldung, wenn ein Schuldner mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen kann. Hierzu zählt, dass Rechnungen nicht mehr beglichen werden können oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bereits laufen. Bei juristischen Personen kann in diesem Fall ein Regelinsolvenzverfahren eröffnet werden. Im Jahr 1999 wurde in Deutschland eine neue Insolvenzordnung eingeführt. Diese ermöglicht es Verbrauchern nach einem Insolvenzantrag und einer Wohlverhaltensphase von ihrer Restschuld befreit zu werden. Die Betreuung erfolgt hier durch Schuldnerberatungsstellen. Zu den Hauptgründen für die Verschuldung von Verbrauchern zählen unter anderem Arbeitslosigkeit und Trennungen oder Scheidungen. Auch die verstärkte Elektronisierung im Zahlungsverkehr trägt zur Überschuldung bei, da Verbraucher so den Überblick über ihre Finanzen leichter verlieren.