Überschusseinkünfte

Überschusseinkünfte ist ein Begriff aus dem deutschen Steuerrecht und bezieht sich auf die Einkunftsarten, bei welchen das zu versteuernde Einkommen aus der Differenz zwischen den Einnahmen und den Werbungskosten berechnet wird. Hierbei handelt es sich um das Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit sowie um das Einkommen aus Kapitalvermögen, sofern dieses nicht abweichend der Abgeltungssteuer unterliegt. Des Weiteren werden die aus einer Vermietung beziehungsweise Verpachtung erzielten Einkünfte als Überschusseinkünfte bezeichnet. Sonstige Einkünfte bilden die vierte Gruppe der Überschusseinkünfte, zu diesen Einkünften gehören auch Renten. Die zweite grundlegende Einkommensartengruppe bilden die Gewinneinkünfte.

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