Fachsprachlich korrekt bezeichnet die Überschussermittlung die Feststellung des steuerpflichtigen Betrages aus den Überschusseinkünften. Hierbei handelt es sich bei Arbeitnehmern um das Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit. Des Weiteren gehören Einkünfte aus Vermietung beziehungsweise Verpachtung ebenso wie die Einkünfte aus Kapitalvermögen, sofern diese nicht über die Abgeltungssteuer zu versteuern sind, zu den mittels der Überschussermittlung festzustellenden Einkünften. Sonstige Einkünfte, zu diesen gehören auch Renten, bilden eine weitere Gruppe der mittels einer Überschussermittlung zu errechnenden Einkünfte. Umgangssprachlich wird auch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung als Überschussermittlung bezeichnet, tatsächlich handelt es sich bei dieser um eine Form der Gewinnermittlung.