Überschussrechnung

Die Überschussrechnung ist der Vorgang der Ermittlung des für den zu versteuernden Betrag maßgeblichen Einkommens bei den Überschusseinkünften. Zu diesen gehören die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ebenso wie die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Des Weiteren erfolgt eine Überschussrechnung bei Einkünften aus Kapitalvermögen, sofern diese nicht über die Abgeltungssteuer zu versteuern sind. Sonstige Einkünfte bilden den dritten Teil der mittels einer Überschussrechnung zu ermittelnden Einkünfte, zu diesen gehören auch Renten. Bei Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit erfolgt die praktische Durchführung der Überschussrechnung durch das Finanzamt, da der Steuerzahler lediglich das erhaltene Arbeitsentgelt und die auf mehrere Kategorien verteilten Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung angibt. Die der vereinfachten Gewinnermittlung dienende Einnahmen-Überschussrechnung wie beispielsweise bei Kleinunternehmern wird umgangssprachlich ebenfalls oft als Überschussrechnung bezeichnet.

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