Überschusszahlungen sind ein Teil der Versicherungsleistungen bei Lebensversicherungen und mit diesen verwandten Versicherungsarten wie der privaten Rentenversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung. Überschusszahlungen bilden neben der garantierten Verzinsung den zweiten Sockel der zu erwartenden Versicherungsleistungen. Ihre Höhe richtet sich danach, in welchem Umfang der Versicherer durch die Anlage von Kundengeldern höhere Erträge als für die Bezahlung der zugesicherten Leistungen und zur Deckung der Kosten erforderlich erzielt. Überschusszahlungen in der Vergangenheit sind zwar ein Indiz für die Güte der Anlagepolitik einer Versicherungsgesellschaft, lassen aber für die Zukunft keine sichere Prognose zu. Gesetzliche Krankenkassen können analog zum Einheben von Zusatzbeiträgen bei zu geringem Beitragsaufkommen hohe Überschüsse in Form von Bonuszahlungen an ihre Mitglieder zurückgeben.