Uneingeschränkter Wettbewerb

Der uneingeschränkte Wettbewerb ist eine Marktform. Ein Produkt wird in diesem Fall von verschiedenen Anbietern angeboten. Die Anbieter können ihren Preis jedoch nicht selbst bestimmen, der Marktpreis ist in diesem Fall vorgegeben. Treffen größere Unternehmen Preisabsprachen untereinander oder bei einem Aufkaufen von kleineren Konkurrenten liegt kein uneingeschränkter Wettbewerb mehr vor. Die kleinere Zahl von Konkurrenten führt so beispielsweise zu höheren Preisen für Verbraucher. Um dem entgegenzuwirken gibt es unter anderem das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Für die Ausführung des Gesetzes ist größtenteils das Bundeskartellamt zuständig. Hierbei handelt es sich um eine unabhängige Behörde, die den Wettbewerb in Deutschland schützen soll.

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