Unfallrente

Die Unfallrente ist eine Rentenzahlung, wenn die dauerhafte Erwerbsunfähigkeit durch einen Unfall verursacht wurde. Unfallrenten werden nach Arbeitsunfällen einschließlich Unfällen auf dem Arbeitsweg durch die gesetzliche Unfallversicherung gezahlt. Wenn Unfälle im Rahmen einer Hilfeleistung geschehen, ist die Gemeindeunfallversicherung für die Auszahlung der fälligen Unfallrente zuständig. Nach Unfallereignissen im privaten Umfeld erfolgt die Zahlung einer Unfallrente nur, wenn eine entsprechende private Absicherung besteht. Die Unfallrente wird gegebenenfalls zusätzlich zu einer Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt. Je nach Vertragsgestaltung ist in der privaten Unfallversicherung zusätzlich zur oder anstelle der Auszahlung einer Unfallrente die Bezahlung eines von der Diagnose abhängigen Einmalbetrages möglich.

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