Eine Unfallrentenversicherung wird in der Regel nicht als eigenständige Versicherung abgeschlossen, sondern ist neben dem Krankenhaustagesgeld nach Unfällen und einer Zahlung im Todesfall sowie dem Gipsgeld (je nach Versicherer auch als Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen bezeichnet) ein Bestandteil der privaten Unfallversicherung. Auch in der gesetzlichen Unfallversicherung ist eine Unfallrentenversicherung nach Arbeitsunfällen einschließlich Unfällen auf dem Weg von und zur Arbeit enthalten. Die Unfallrentenversicherung kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht vollwertig ersetzen, da Krankheiten häufiger als Unfälle zu einer vorzeitigen Verrentung infolge einer Erwerbsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit führen. Die Unfallrentenversicherung zahlt je nach Vertragsgestaltung bei Invalidität oder beim Ausscheiden aus dem Arbeitsleben wegen eines Unfalls die vereinbarte monatliche Rente aus.