Uneinbringliche Forderung

Unter einer uneinbringlichen Forderung versteht man eine Forderung, bei der feststeht, dass diese nicht beglichen wird. Eine erfolglose Zwangsvollstreckung oder der Tod eines Schuldners beispielsweise führen zu uneinbringlichen Forderungen. Diese müssen direkt und komplett abgeschrieben werden. Neben den uneinbringlichen Forderungen gibt es zusätzlich Forderungen mit Ausfallrisiko, sogenannte zweifelhafte Forderungen, und einwandfreie Forderungen. Bei einer zweifelhaften Forderung steht noch nicht fest, ob eine Forderung in voller Höhe oder zumindest teilweise beglichen wird. Der Ausfall von Forderungen kann zur Insolvenz eines Unternehmens führen. Als Schutz vor Forderungsausfällen können verschiedene Versicherungen genutzt werden. Ein Beispiel hierfür ist eine Warenversicherung. Auch das Factoring wird bevorzugt eingesetzt.

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