Unkostenpauschale

Als Unkostenpauschale wird häufig die steuerfreie Unkostenerstattung für ehrenamtliche Tätigkeiten von maximal 2100 Euro je Jahr bezeichnet. In einer weiteren Bedeutung meint die Unkostenpauschale eine pauschale Erstattung von Aufwendungen und erleichtert die Abwicklung der entsprechenden Geschäftsvorfälle. Die wirtschaftswissenschaftlich korrekte Bezeichnung für eine Unkostenpauschale lautet Kostenpauschale, da der Begriff Unkosten der Umgangssprache und nicht der Fachsprache angehört. Eine Unkostenpauschale wird von der Versicherungswirtschaft auch als Nebenkostenpauschale bezeichnet und kommt regelmäßig bei einem Schadenersatz nach einem Autounfall zur Anwendung. Grundsätzlich steht dem Zahlungsempfänger das Recht zu, höhere Kosten als die angebotene Unkostenpauschale nachzuweisen, wodurch sich jedoch die Abrechnung verzögert.

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