Unterhaltsabänderung

Eine Unterhaltsabänderung verringert oder erhöht den zu bezahlenden Unterhalt. Eine solche ist möglich, wenn sich die Einkommensverhältnisse beziehungsweise die Vermögensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen dauerhaft deutlich verändert haben. Sofern die Unterhaltszahlungen durch ein Gericht festgelegt wurden, ist für die Unterhaltsabänderung ein erneutes Verfahren erforderlich. Wenn sich der Empfänger des Unterhalts beziehungsweise sein gesetzlicher Vertreter und der Unterhaltspflichtige außergerichtlich über den Unterhalt geeinigt haben, können sie eine Unterhaltsabänderung ebenfalls vertraglich vereinbaren. Eine Unterhaltsabänderung erfolgt auch, wenn der Empfänger der Unterhaltsleistungen inzwischen eigene Einkünfte erzielt. Bei einer Klage auf eine gerichtliche Unterhaltsabänderung besteht Anwaltspflicht.

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