Unterhaltsabzug

Der Unterhaltsabzug im deutschen Steuerrecht bezieht sich auf die Absetzbarkeit von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Der Unterhaltsabzug setzt das Einverständnis des Leistungsempfängers voraus, da er daran gebunden ist, dass dieser den Unterhalt als steuerpflichtiges Einkommen anerkennt. Ohne eine solche Vereinbarung muss der empfangene Unterhalt nicht versteuert werden, während der Unterhaltsabzug als Bestandteil der Sonderausgaben ebenfalls nicht zulässig ist. Bei Unterhaltsleistungen an Kinder existiert faktisch ein Unterhaltsabzug, da diese jeweils zur Hälfte bei den Steuermerkmalen beider Elternteile aufgeführt werden, sofern keine einvernehmliche abweichende Aufteilung vereinbart wird. In einer weiteren Bedeutung meint der Unterhaltsabzug die vorübergehende Verringerung des zu zahlenden Unterhalts infolge besonderer Ereignisse.

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