Der Unterhaltsabsetzbetrag ist ein Begriff aus dem österreichischen Steuerrecht. Dort kann der Unterhaltspflichtige einen pauschalen Absetzbetrag in seiner Steuererklärung geltend machen, wenn das Kind als Empfänger der Unterhaltszahlung nicht in dessen Haushalt lebt. Voraussetzung für die Gewährung des Unterhaltsabsetzbetrages ist, dass der Berechtigte keine Familienbeihilfe bezieht. Zudem muss die Unterhaltsverpflichtung rechtswirksam festgestellt worden sein. In Deutschland wird kein Unterhaltsabsetzbetrag im eigentlichen Sinn gewährt. Stattdessen werden Kinder üblicherweise jeweils zur Hälfte in den Lohnsteuermerkmalen beider Elternteile geführt, diese können einvernehmlich eine abweichende Aufteilung vornehmen. In anderen Fällen lassen sich rechtsverbindlich gezahlte Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben, wofür jedoch teilweise eine Versteuerung der erhaltenen Leistungen durch den Empfänger erforderlich ist.