Unterhaltsabkommen

Fachsprachlich werden als Unterhaltsabkommen die Haager Unterhaltskonvention und zwischen einzelnen Staaten getroffene Abkommen bezeichnet, welche die Durchsetzbarkeit von Unterhaltsansprüchen für den Zweck regeln, dass der Unterhaltspflichtige in einem anderen Land als der Empfänger der Unterhaltszahlungen lebt. Zwischenstaatliche Unterhaltsabkommen beziehen sich in vielen Fällen auf alle Formen einer möglichen Unterhaltszahlung, einige Abkommen beschränken sich jedoch ausdrücklich auf die Durchsetzbarkeit des Kindesunterhalts. Ein solcher besteht dem Grunde nach in nahezu allen Ländern, während sich die Regeln über den Unterhalt an einen ehemaligen Ehegatten in den einzelnen Staaten deutlich unterscheiden. Umgangssprachlich wird auch ein zwischen ehemaligen Ehegatten abgeschlossener Vertrag über den zu zahlenden Unterhalt als Unterhaltsabkommen bezeichnet.

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