Eine Unterhaltsabfindung ist eine Vereinbarung bei einer Ehescheidung, wonach der Unterhaltspflichtige anstelle des laufenden Unterhalts eine einmalige Abfindung an den ehemaligen Partner bezahlt. Rechtlich gesehen stellt die Vereinbarung über eine Unterhaltsabfindung einen Vergleich dar, ein solcher kann sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich geschlossen werden. Zudem besteht die Möglichkeit, bereits im Ehevertrag eine Unterhaltsabfindung für den Fall einer späteren Scheidung zu vereinbaren. In diesem Fall wird die Abfindung häufig in festen Beträgen angegeben, deren Höhe von der Dauer der Ehe abhängt. Alternativ kann die Unterhaltsabfindung als Prozentsatz des Vermögens vereinbart werden. Während ein dauerhafter Unterhaltsanspruch beim Eingehen einer neuen Ehe grundsätzlich aufgehoben wird, besteht in diesem Fall keine Rückzahlungspflicht für die erhaltene einmalige Unterhaltsabfindung.