Unterhaltsberechnung

Die Unterhaltsberechnung ermittelt die Höhe des zu zahlenden Unterhalts. Bei Unterhaltsleistungen an nicht im Haushalt des Zahlungspflichtigen lebenden Kindern erfolgt die Unterhaltsberechnung üblicherweise anhand der Düsseldorfer Tabelle, deren Benutzung jedoch lediglich eine richterliche Übung und nicht verbindlich ist. Bei Unterhaltszahlungen an einen geschiedenen Ehegatten tragen neben dem Vermögen beziehungsweise dem Einkommen des Unterhaltszahlenden auch die Dauer der Ehe und ihre Gestaltung als Einverdienerehe oder Ehe zwischen zwei berufstätigen Personen sowie die Kinderzahl zur Unterhaltsberechnung bei. Bei der Unterhaltsberechnung für volljährige Kinder mit Sozialhilfebezug oder für die Unterhaltsverpflichtung von Kindern gegenüber ihren im Pflegeheim legenden Eltern gelten hohe Selbstbehalte.

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