Unterhaltsdauer

Die Unterhaltsdauer ist vor allem bei Unterhaltsleistungen an den ehemaligen Ehepartner nach einer Scheidung von Bedeutung. In diesem Fall richtet sich die Unterhaltsdauer vorwiegend nach der Dauer der Ehe, weitere Faktoren sind die Eheform (Einverdienerehe oder zwei berufstätige Partner) und die zu versorgenden Kinder. Die Unterhaltsdauer wird häufig im Scheidungsprozess durch einen Vergleich oder als Teil des Richterspruchs festgelegt, alternativ kann sie im Ehevertrag vereinbart werden. Die Unterhaltsdauer von Kindern gegenüber ihren Eltern ist hinsichtlich des unbedingten Anspruches auf die Jahre bis zur Volljährigkeit beschränkt. Sie verlängert sich, wenn das volljährige Kind infolge eines wichtigen Grundes wie einer Ausbildung nicht für sich selbst sorgen kann. Beim Bezug von Sozialhilfe besteht keine Beschränkung der Unterhaltsdauer, allerdings erhöht sich der Selbstbehalt im Vergleich zur Zahlung von Alimenten bei Unterhaltsverpflichtungen gegenüber den Eltern und gegenüber volljährigen Kindern.

^