Unterhaltserhöhung

Eine Unterhaltserhöhung ist eine Form der Unterhaltsabänderung. Diese wird üblicherweise durch den Empfänger der Unterhaltsleistungen beantragt. Sie kann gerichtlich eingeklagt oder vertraglich zwischen dem Unterhaltspflichtigen und dem Unterhaltsberechtigten vereinbart werden. Häufige Gründe für eine geforderte Unterhaltserhöhung sind das erhöhte Einkommen des Zahlungspflichtigen und gestiegene Aufwendungen des Zahlungsempfängers. Bei vertraglich vereinbarten Unterhaltszahlungen zwischen ehemaligen Eheleuten kann der Vertrag eine Klausel enthalten, wonach Unterhaltserhöhungen bei bestimmten Ereignissen oder gemäß der Inflationsrate automatisch erfolgen. Umgangssprachlich werden auch Unterhaltsnachzahlungen als Unterhaltserhöhungen bezeichnet. Nachzahlungen werden angeordnet, wenn sich die Angaben des Unterhaltspflichtigen hinsichtlich seines Einkommens oder Vermögens nachträglich als unzutreffend erweisen.

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