Eine Unterhaltserklärung ist notwendig, wenn der Empfänger der Unterhaltszahlungen seinen Wohnsitz im Ausland hat und der Unterhaltspflichtige die geleisteten Zahlungen in der Steuererklärung geltend machen will. Bei in Deutschland lebenden Empfängern des Unterhalts entsteht der Rechtsanspruch auf steuerliche Anerkennung der geleisteten Unterhaltszahlungen durch die Bereitschaft des Empfängers, die entsprechenden Leistungen als steuerpflichtige Einnahmen zu behandeln. Die Unterhaltserklärung muss sowohl vom Empfänger als auch von einer offiziellen Stelle des Wohnsitzlandes bestätigt werden. Unterhaltserklärungen stehen für die meisten Länder in zweisprachiger Ausfertigung zur Verfügung. Umgangssprachlich wird auch die Bereitschaftserklärung zur Übernahme der Aufenthaltskosten ausländischer Besucher als Unterhaltserklärung bezeichnet, ein solches ist für Staatsangehörige einiger Länder eine Voraussetzung für die Erteilung eines Einreisevisums.