Die Unterhaltsfestsetzung bezeichnet die Ermittlung des zu zahlenden Unterhaltsbetrages durch einen Richter. In der Regel folgen Gerichte bei der Unterhaltsfestsetzung für den Unterhalt an Kinder der Düsseldorfer Tabelle. Hierbei handelt es sich um eine richterliche Übung und nicht um eine verbindliche Rechtsvorschrift. Die Unterhaltsfestsetzung berücksichtigt die Höhe des Einkommens des Unterhaltspflichtigen, zumal dieser ohnehin über einen Selbstbehalt verfügt. Umgangssprachlich wird auch die Mitwirkung des Jugendamtes bei der Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs als Unterhaltsfestsetzung bezeichnet, tatsächlich handelt es sich aber nur um eine unterstützende Sachleistung des Jugendamtes, indem dieses den Schriftverkehr im Auftrag des Kindes beziehungsweise des gesetzlichen Vertreters übernimmt.