Unterhaltsforderung

Die Unterhaltsforderung bezieht sich darauf, dass der Unterhaltsberechtigten den Zahlungspflichtigen tatsächlich zur Leistung des ihm zustehenden Unterhalts auffordert. Eine Unterhaltsforderung kann grundsätzlich rückwirkend erfolgen. Bei einem Bezug von Sozialhilfe einschließlich der Übernahme der Kosten bei Unterbringung in einem Pflegeheim stellt das Sozialamt die Unterhaltsforderung, da es zunächst die erforderlichen Leistungen erbracht hat. Eine Unterhaltsforderung als Rückerstattung gezahlter Hilfen durch eine Behörde ist beim Bezug von Arbeitslosengeld II ausgeschlossen, da dieses ausdrücklich ohne Heranziehung der nicht mit dem Leistungsempfänger in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen ausgezahlt wird. Eine Unterhaltsforderung kann gerichtlich, aber auch mittels einer vertraglichen Vereinbarung realisiert werden.

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