Unterhaltsheranziehung

Eine Unterhaltsheranziehung bedeutet die Aufforderung einer Behörde zu Unterhaltszahlungen. Beim Bezug von Arbeitslosengeld erfolgt eine Unterhaltsheranziehung nur bei einem zu zahlenden Unterhalt an minderjährige Kinder, während Angehörige erwachsener Leistungsbezieher nur innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft zu Unterhaltsleistungen verpflichtet sind. Sofern der Leistungsempfänger Sozialhilfe bezieht, nimmt das Amt eine Unterhaltsheranziehung in jedem Fall vor. Bei der Unterhaltspflicht von Eltern gegenüber nicht in der Ausbildung stehenden volljährigen Kindern und bei Unterhaltsleistungen von Kindern an ihre Eltern gelten erhöhte Selbstbehalte. Die Unterhaltsheranziehung für Leistungen der Kinder für ihre Eltern kommt vorwiegend bei der Unterbringung in einem Pflegeheim zur Anwendung.

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