Unterhaltsgesetz

Das Unterhaltsgesetz befasst sich mit Unterhaltsleistungen. Die aktuelle Fassung des Unterhaltsgesetzes bezieht in den Kreis der Unterhaltsberechtigten erstmals nicht mit dem Vater verheiratete Mütter minderjähriger Kinder ein, indem es diesen einen eigenständigen Betreuungsunterhalt zuspricht. Eine weitere wesentliche Änderung in der letzten Neufassung des Unterhaltsgesetzes bezieht sich darauf, dass sich die Unterhaltsdauer besonders bei kurzen und kinderlosen Ehen deutlich verringert. Hinsichtlich des Unterhalts an den ehemaligen Ehegatten gilt das staatliche Unterhaltsgesetz nur, wenn der Ehevertrag keine von der aktuellen Rechtslage abweichenden Vereinbarungen enthält. Im Gegensatz zu einer häufig geäußerten Vermutung stellt die Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt keinen Bestandteil der Gesetzgebung zum Unterhalt dar, ihre Anwendung beruht vielmehr auf einer richterlichen Übung.

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