Unterhaltsgeld

Umgangssprachlich wird der Betrag einer Unterhaltszahlung häufig als Unterhaltsgeld bezeichnet. Fachsprachlich bezeichnet das Unterhaltsgeld hingegen den Spezialfall der Leistungen des Jobcenters während der Teilnahme an einer Maßnahme zur beruflichen Weiterbildung behinderter Menschen. Das frühere Unterhaltsgeld wurde zu Beginn des Kalenderjahres 2005 aufgegeben. Anstelle des früheren Unterhaltsgeldes erhalten anspruchsberechtigte Arbeitslose heute während der Teilnahme an den entsprechenden Weiterbildungsmaßnahmen weiterhin Arbeitslosengeld. Zwischen der heutigen Gesetzeslage und dem früheren Unterhaltsgeld haben sich die Anspruchsvoraussetzungen in einigen Details verändert, während die Berechnung der zu leistenden Unterstützung weiterhin auf dieselbe Weise erfolgt.

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