Unterhaltszahlung

Die Unterhaltszahlung bezieht sich in den meisten Fällen auf die Leistung einer finanziellen Unterstützung von Eltern an ihre nicht in ihrem Haushalt lebenden Kinder und an geschiedene Ehepartner. Vertraglich kann eine Unterhaltszahlung auch bei für das Auseinanderbrechen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft festgelegt werden, auch die Verpflichtung zu Unterhaltszahlungen im Rahmen eines Testaments ist möglich. Sozialämter fordern zunehmend Kinder zu Unterhaltszahlungen für ihre in Pflegeheimen untergebrachten Eltern auf, in diesem Fall ist der Selbstbehalt jedoch deutlich höher als beim Unterhalt für Kinder. Unterhaltszahlungen im Anschluss an eine Ehe werden im Scheidungsurteil regelmäßig zeitlich begrenzt, sie können im Ehevertrag wahlweise ausgeschlossen oder langfristig vereinbart werden.

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