Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistung und für den Fall bestimmt, dass ein zu Unterhaltszahlungen verpflichteter Elternteil diese nicht bezahlt. Der Unterhaltsvorschuss wird nur für Kinder unter zwölf Jahren bezahlt, seine Höhe beläuft sich seit 2010 auf 133 Euro für Kinder im Alter von bis zu fünf Jahren und auf 180 Euro für ältere Kinder. Die Bezahlung des Unterhaltsvorschusses erfolgt je nach landesinterner Regelung durch das Bundesland oder die Wohnsitzkommune des Kindes. Die auszahlende Stelle erwirbt mit der Bezahlung des Vorschusses die Unterhaltsansprüche und kann Regress beim Unterhaltspflichtigen nehmen. Ein solcher ist infolge des Selbstbehalts jedoch nur in knapp zwanzig Prozent aller Fälle erfolgreich. Das Unterhaltsvorschussgesetz wurde 1980 veröffentlicht, spätere Änderungen bezogen sich überwiegend auf eine Leistungserhöhung.

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