Unterhaltsurteil

Ein Unterhaltsurteil stellt einen Unterhaltstitel dar und wird vom Gericht erlassen. Im Scheidungsverfahren erfolgt ein Unterhaltsurteil als Teil des Scheidungsurteils, wenn sich beide ehemalige Ehepartner nicht außergerichtlich bei der Trennung oder bereits im Ehevertrag auf die Höhe und Dauer des Unterhalts verständigt haben. Bei Unterhaltszahlungen an Kinder erfolgt ein Unterhaltsurteil, wenn sich der gesetzliche Vertreter des Unterhaltsberechtigten nicht außergerichtlich mit dem Zahlungspflichtigen einigt. Volljährige Kinder bewirken ein Unterhaltsurteil eigenständig. Anstelle des Unterhaltsurteils kann für den Kindesunterhalt auch eine Unterhaltsvereinbarung in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt getroffen werden, diese wird in einer Unterhaltsurkunde festgehalten.

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