Eine Unterhaltsurkunde kommt vorwiegend bei der Festsetzung des Unterhalts unter Mitwirken des Jugendamtes zur Anwendung. Die Unterhaltsurkunde bewirkt, dass die Vereinbarung über den zu zahlenden Unterhalt zu einem offiziellen Unterhaltstitel wird, dessen Durchsetzung leichter als eine bloße zivilrechtliche Unterhaltsvereinbarung fällt. Der verringerte Pfändungsschutz bei Unterhaltsverpflichtungen gegenüber minderjährigen Kindern gilt nur, wenn der Unterhalt in Form eines Unterhaltsurteils angeordnet oder im Rahmen einer Unterhaltsurkunde vereinbart wurde. Außer über das Jugendamt lässt sich eine Unterhaltsurkunde auch bei einem Notar ausstellen, dieses Vorgehen kostet jedoch Gebühren. Die Unterhaltsurkunde ist ebenso wie ein vor Gericht ergangenes Unterhaltsurteil als vollwertiger Unterhaltstitel anerkannt.