Unterhaltstitel

Ein Unterhaltstitel ist eine gerichtliche Festlegung von Unterhaltsansprüchen. Neben dem Entstehen eines Unterhaltstitels infolge einer gerichtlichen Festlegung der Höhe des zu zahlenden Unterhalts kann ein solcher beantragt werden, wenn der Zahlungspflichtige die vertraglich vereinbarten Unterhaltszahlungen nicht leistet. Ein gerichtlicher Unterhaltstitel ist erforderlich, wenn die Unterhaltszahlung durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gesichert werden soll. In diesem Fall gelten eingeschränkte Pfändungsschutzregeln für den Zahlungspflichtigen. Alternativ zur gerichtlichen Festsetzung kann der Unterhaltstitel auch unter Mitwirken einer öffentlichen Dienststelle erfolgen, beim Kindesunterhalt übernimmt überwiegend das Jugendamt diese Aufgabe. Ein Unterhaltsvertrag zwischen dem Empfänger beziehungsweise dessen gesetzlichen Vertreter und dem Zahlungspflichtigen entwickelt nicht die vollständige Schutzwirkung eines Unterhaltstitels, sondern führt lediglich zu einem zivilrechtlichen Anspruch.

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