Unterhaltstabelle

Eine Unterhaltstabelle gibt in tabellarischer Form Auskunft über die empfohlene Höhe der zu leistenden Unterhaltsleistungen. Die bekannteste Unterhaltstabelle wird als Düsseldorfer Tabelle bezeichnet und bezieht sich auf den für Kinder zu zahlenden Unterhalt. Die Düsseldorfer Unterhaltstabelle stellt keinen rechtsverbindlichen Datensatz dar, sondern dient Richtern als Anhaltspunkt für die Festlegung des Unterhalts. Auch Unterhaltsrechner arbeiten überwiegend mit dieser Unterhaltstabelle; ihr Ergebnis ist infolge der fehlenden Rechtsverbindlichkeit der Tabelle als Annäherungswert zu verstehen. In der Praxis folgen die Gerichte überwiegend der Düsseldorfer Tabelle und passen die Werte in Sonderfällen an die dort genannten Richtlinien an.

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