Die Unterhaltssicherung gemäß dem Unterhaltssicherungsgesetz bezieht sich auf die Sicherstellung des Lebensunterhalts für die Angehörigen von Wehrpflichtigen. Es bezieht sich nach dem Wegfall der allgemeinen Wehrpflicht weiterhin auf den freiwilligen Wehrdienst, jedoch nicht auf Berufssoldaten und Zeitsoldaten. Die Unterhaltssicherung umfasst auch einen Ausgleich für den Verdienstausfall bei der Einberufung zu Wehrübungen und zu Einsätzen. Der Anspruch auf die Unterhaltssicherung erstreckt sich auch auf die Angehörigen des Wehrdienstleistenden. Sofern der Soldat im Einzelfall steuerpflichtige Einkünfte während des Dienstes erhält, werden diese auf die Höhe der Unterhaltssicherung angerechnet. Die Unterhaltssicherung galt während der Zeit der allgemeinen Wehrpflicht auch für Zivildienstleistende.