Unterhaltsschulden

Unterhaltsschulden sind Schulden, welche durch die Nichtleistung eines gerichtlich festgelegten oder eines vertraglich vereinbarten Unterhalts entstanden sind. In wenigen Fällen entstehen Unterhaltsschulden, weil in einem Testament festgelegte Unterhaltszahlungen unterbleiben. Sofern das Bundesland beziehungsweise die Gemeinde den Unterhaltsvorschuss auszahlt, sind die Unterhaltsschulden in der entsprechenden Höhe an die auszahlende Behörde zu bezahlen. Das gilt auch, wenn Sozialämter für im Heim untergebrachte Eltern von deren Kindern nachträglich den Unterhalt einfordert. Die Pfändung von Unterhaltsschulden ist im Interesse des Unterhaltsberechtigten in einem größeren Umfang als eine Vermögenspfändung aus anderen Gründen möglich.

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