Veräußerungskosten

Veräußerungskosten sind die Kosten, welche im Rahmen der Veräußerung einer beweglichen Sache oder einer Immobilie anfallen. Da Wertpapiergeschäfte hinsichtlich der Einkommensteuererhebung nicht als Veräußerungsgeschäfte, sondern als Kapitalgeschäfte bewertet werden, entfällt für Privatpersonen der Abzug der Veräußerungskosten. Folglich unterliegt die Differenz zwischen dem Erwerbspreis und dem Verkaufspreis vollständig der Abgeltungssteuer. Die Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobilien gehört zu den sich steuerlich auswirkenden Veräußerungskosten, wenn der Verkaufsvorgang aufgrund einer kurzen Haltedauer an sich steuerpflichtig ist. Bei der Veräußerung von Betrieben und Anteilen an solchen unterscheiden die Finanzgerichte uneinheitlich, welche Kosten als Veräußerungskosten den steuerbegünstigten Veräußerungsgewinn und welche Kostenbestandteile den allgemeinen Betriebsgewinn schmälern.

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