Veräußerungssteuer

Die Veräußerungssteuer ist die Form der Einkommensteuer, welche auf Veräußerungsgeschäfte erhoben wird. Abweichend von der Umgangssprache bewertet das Steuerrecht den Verkauf von Wertpapieren grundsätzlich nicht als Veräußerungsgeschäft, sondern als Kapitalgeschäft. Folglich besteht die Veräußerungssteuer beim Wertpapierverkauf in der von der Bank an der Quelle einzuziehenden Abgeltungssteuer. Privatpersonen umgehen die Veräußerungssteuer in den meisten Fällen, wenn die Mindesthaltezeit zur steuerfreien Veräußerung abgelaufen ist. Diese beträgt bei vielen ein Jahr, was auch auf körperlich gehaltene Edelmetalle zutrifft. Bei Währungskonten wird auf Währungsgewinne keine Abgeltungssteuer erhoben, stattdessen fällt die Veräußerungssteuer an. Diese muss bei zinslosen Konten bereits bei einjähriger Haltedauer nicht bezahlt werden, bei verzinsten Währungskonten verlängert sich die Spekulationsfrist jedoch auf zehn Jahre.

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