Veräußerungsverbot

Ein Veräußerungsverbot oder auch Verfügungsverbot ist eine gesetzliche Anordnung, über einen Gegenstand nicht zu verfügen. Dies dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Gläubiger. Im Falle eines Verstoßes führt dies dazu, dass die Verfügung unwirksam ist. So ist es einem Schuldner zum Beispiel nicht erlaubt, nach einer Zwangsvollstreckung über gepfändete Gegenstände zu verfügen. Dabei wird zwischen rechtsgeschäftlichen und gesetzlichen Verfügungsverboten unterschieden. Die gesetzlichen Verfügungsgebote können ferner in relative und absolute Verfügungsgebote unterteilt werden. Dabei ist bei der Einteilung umstritten, ob auch gesetzliche Regelungen unter die Verfügungsverbote fallen. Nach der Ansicht einiger Experten handelt es sich bei solchen Vorschriften um absolute gesetzliche Verfügungsverbote, laut anderen Experten ist dem Berechtigten die Verfügung dagegen nicht verboten, sondern stattdessen nach dem Gesetz schon nicht möglich.

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