Vergütungsbestandteile

Als Vergütungsbestandteile werden überwiegend die zur Entlohnung eines Arbeitnehmers beitragenden Einzelposten bezeichnet. Hierbei handelt es sich um den Grundlohn, eventuelle Leistungszuschläge, das Urlaubsgeld, eventuell das Weihnachtsgeld oder ein dreizehntes Monatsgehalt, Zuschläge für das Arbeiten zu ungünstigen Zeiten und eventuelle weitere Positionen. Im öffentlichen Dienst waren das Grundgehalt beziehungsweise die Grundvergütung und der Ortszuschlag die früher üblichen Vergütungsbestandteile, diese wurden inzwischen weitgehend an die Regelungen in privaten Beschäftigungsverhältnissen angeglichen. Bei Handwerkerrechnung gehören neben dem Materialverbrauch die Arbeitsstunden und die Anfahrt zu den üblichen Vergütungsbestandteilen. Bei Werkverträgen ist es weitgehend üblich, neben dem Honorar den Vergütungsbestandteil des Auslagenersatzes zu vereinbaren.

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