Vergütungsgruppen

Die Einteilung in Vergütungsgruppen ist vor allem für Tarifverträge von Bedeutung. In diesem Fall erfolgt die Zuordnung der einzelnen Tätigkeiten beziehungsweise der Arbeitnehmer zu einer Vergütungsgruppe anhand der körperlichen und geistigen Beanspruchung sowie auf Grund der erforderlichen Vorbildung. Eigentlich ist der Begriff der Vergütungsgruppe öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen vorbehalten, während bei Arbeitnehmern in der Privatwirtschaft von Tarifgruppen gesprochen wird; diese Unterscheidung wird in der Umgangssprache jedoch weitgehend nicht beachtet. Außer bei der Vergütung von Arbeitnehmern und Beamten sind Vergütungsgruppen bei der Stromerzeugung durch erneuerbare Energieträger von Bedeutung. In diesem Fall bevorzugt die Einteilung in Vergütungsgruppen kleine und private gegenüber großen Anlagen.

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