Vergütungsvereinbarung

Die Vergütungsvereinbarung ist ein Teilbereich einer Beauftragung eines Dienstleisters und wird zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragsnehmer abgeschlossen. Abweichend schließen Leistungsträger wie die gesetzlichen Krankenkassen die notwendigen Vergütungsvereinbarungen mit den Leistungserbringern ab. In vielen Bereichen gibt eine Vergütungsverordnung vor, in welcher Höhe eine Vergütung vereinbart werden darf. Da Vergütungsverordnungen häufig einen Rahmen und keine exakt festgelegten Beträge vorschreiben, bleibt eine individuelle Vergütungsvereinbarung erforderlich. Das gilt besonders bei der Beauftragung von Rechtsanwälten und Steuerberatern. Die Vergütungsvereinbarung enthält zusätzlich zur eigentlichen Vergütung Absprachen über die zulässige Berechnung von Auslagen. Bei Arbeitsverträgen darf die Vergütungsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitgeber die Höhe der Vergütung gemäß dem Tarifvertrag nicht unterschreiten.

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