Vergütungszuschläge

Vergütungszuschläge werden zusätzlich zur eigentlich vereinbarten Vergütung bezahlt, wenn hierzu besondere Anlässe bestehen. Bei Arbeitsverhältnissen werden Vergütungszuschläge vor allem für die Arbeit an Sonntagen beziehungsweise Feiertagen und während der Nachtstunden fällig, sie sind sowohl bei der Lohnsteuer als auch bei den Sozialversicherungsbeiträgen gegenüber dem regulären Arbeitsentgelt begünstigt. In der Pflege sowie bei der Betreuung sind Vergütungszuschläge üblich, wenn die Tätigkeit im Einzelfall mit besonderen Erschwernissen verbunden ist. Die Vergütungszuschläge sind besonders bei stationären Einrichtungen und der Unterbringung dementer Personen von Bedeutung. Die gesetzliche Regelung besagt, dass Vergütungszuschläge in Pflegeheimen bei einem besonderen Betreuungsbedarf des Pflegekunden zu zahlen sind.

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