Verhandlungsbasis

Verhandlungsbasis bedeutet bei Preisangaben durch den Verkäufer, dass dieser bereit ist, den Preis im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Kunden zu verringern. Dementsprechend meint die Verhandlungsbasis bei der Nennung einer Preisvorstellung durch einen potentiellen Käufer, dass dieser grundsätzlich auch einen höheren als den zunächst von ihm genannten Preis zu zahlen bereit ist. Bei Tarifverhandlungen bedeutet die Feststellung, dass eine Verhandlungsbasis besteht, dass eine Konfliktlösung ohne Streik als wahrscheinlich anzusehen ist. Die übliche Kennzeichnung eines Preises als Verhandlungsbasis und nicht als Fixpreis in Anzeigen lautet VB, seltener wird das Kürzel VHB verwendet. In Deutschland ist die Preisangabe als Verhandlungsbasis vorwiegend bei gebrauchten Artikeln verbreitet.

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