Die Verhandlungsgebühr bildet einen Bestandteil der Vergütung für Rechtsanwälte. Sie wird fällig, wenn die Streitsache tatsächlich vor Gericht entschieden wird, während bei einer Klärung im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs eine Vergleichsgebühr zu bezahlen ist. Die Höhe der Verhandlungsgebühr richtet sich grundsätzlich nach dem Streitwert. Neben Rechtsanwälten erheben auch Steuerberater eine Verhandlungsgebühr, wenn sie in einen Mandanten in Steuerangelegenheiten vor Gericht vertreten. In der aktuellen Antragsordnung wurde die frühere Verhandlungsgebühr ebenso wie die vormalige Erörterungsgebühr durch die Termingebühr ersetzt. Diese fällt in Einzelfällen auch ohne mündliche Verhandlung vor Gericht an, wenn der Anwalt aktiv an der Konfliktlösung im Sinne seines Mandanten ohne Gerichtstermin beteiligt war.