Verhandlungskosten

Als Verhandlungskosten werden die Kosten einer Verhandlung bezeichnet. Das gilt sowohl für die Kosten einer Gerichtsverhandlung als auch für die mit einer geschäftlichen Verhandlung verbundenen Ausgaben. Vor Gericht trägt im Normalfall die unterlegene Partei die Verhandlungskosten, wobei vor dem Sozialgericht zugunsten der Versicherten grundsätzlich Kostenfreiheit besteht. Bei Arbeitsgerichtsprozessen trägt unabhängig vom Prozessausgang jede Partei ihre Verhandlungskosten selbst. Bei geschäftlichen Verhandlungen lassen sich Verhandlungskosten durch eine umfassende Vorbereitung einsparen. Das Nachgeben gegenüber geringen unberechtigten Forderungen von Kunden dient nicht nur der Kundenbindung, sondern ist in vielen Fällen wie der Stornierung angemessener Mahnkosten preiswerter als die Verhandlungskosten einer längeren Auseinandersetzung.

^