Verhandlungspreis

Der Verhandlungspreis ist ein Preis, bei welchem der Anbieter deutlich macht, dass er grundsätzlich zur Akzeptanz abweichender Preisvorstellungen bereit ist. Der Verhandlungspreis wird auch als Verhandlungsbasis bezeichnet und in Kleinanzeigen als VB, VHB oder VP abgekürzt. Die Angabe eines Verhandlungspreises ist bei einem Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge traditionell üblich, kann seit Wegfall des Rabattgesetzes aber auch bei neuen Produkten aller Art erfolgen. In einigen Bereichen ist die Angabe eines gegenüber dem tatsächlich erwünschten Absatzpreis erhöhten Verhandlungspreises üblich geworden, da so gut wie alle Kunden über den Verkaufspreis verhandeln. Rabatte zum Verhandlungspreis werden im Neuwagenhandel auch in der Form nicht berechneter Zubehörteile gewährt.

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