Vermittlungsgutschein

Der herkömmliche Vermittlungsgutschein wurde bis Ende März 2012 von der Agentur für Arbeit ausgegeben und berechtigte den Empfänger zur Inanspruchnahme einer privaten Arbeitsvermittlung, deren Honorierung im Erfolgsfall von der staatlichen Arbeitsagentur vorgenommen wurde. Der frühere Vermittlungsgutschein wurde anschließend durch den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ersetzt. Dieser kann sich neben der eigentlichen Arbeitsvermittlung auf die Teilnahme an einer Maßnahme zur Verbesserung der Eingliederungsfähigkeit in den Arbeitsmarkt beziehen. Bezieher von Arbeitslosengeld I haben einen Rechtsanspruch auf die Ausstellung des neuen Vermittlungsgutscheines, während dessen Aushändigung an einen Empfänger von ALG II (Hartz IV) im Ermessen des Sachbearbeiters im Jobcenter liegt.

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