Das Vermittlungshonorar ist ein Honorar, welches für eine erfolgreiche Vermittlung zu zahlen ist. Vermittlungshonorare werden auch als Vermittlungsprovisionen bezeichnet. Sie kommen unter anderem bei der Kreditvermittlung und bei der Wohnungsvermittlung über einen Makler zur Anwendung. Des Weiteren werden Vermittlungshonorare bei der Vermittlung von Arbeitsplätzen über einen privaten Dienstleister gezahlt, bei entsprechender Zertifizierung erfolgt die Zahlung auch über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein durch die Arbeitsagentur. In den meisten Fällen besteht neben dem Anspruch auf ein Honorar bei erfolgreicher Vermittlung kein Rechtsanspruch auf die Erstattung von Kosten bei einem Misserfolg. Für verschiedene Sachverhalte wie die Kreditvermittlung und das Makeln von Mietwohnungen untersagt der Gesetzgeber die Berechnung von Vorkosten grundsätzlich.